Die International Maritime Organisation (IMO) und die Weltbank erlassen die wichtigsten Richtlinien für den Ausstoß an Abgasschadstoffen von Dieselmotoren in Schiffen bzw. Kraftwerken. Die IMO ist eine Unterorganisation der Vereinten Nationen und zuständig für den weltweiten Seeverkehr. Zielsetzung ist die Erarbeitung von verbindlichen Vorgaben im Hinblick auf folgende Aspekte: Sicherheit, Umwelt, Recht und technische Zusammenarbeit. 169 Mitgliedsländer sind in der IMO organisiert, die ihren Sitz in London hat und 300 Mitarbeiter beschäftigt.
Im Hinblick auf den Ausstoß gesundheitsschädlicher Gase und Partikel hat die IMO verbindliche Grenzwerte festgelegt, deren zweite Stufe (sog. Tier II) seit dem Jahr 2011 weltweit umgesetzt werden muss. Ab 2016 greift die dritte Stufe (Tier III), wobei diese Grenzwerte vor allem für küstennahe Gewässer gelten. Weitere Maßnahmen, zum Beispiel zur CO2-Reduktion, sind in der Diskussion. Zur Einhaltung dieser Emissionsobergrenzen sind Schiffsbetreiber und Motorenhersteller angehalten, angemessene Maßnahmen zu ergreifen: Einsatz schwefelarmer Kraftstoffe, NOx-optimierte Motoren, effizientere Nutzung von Kraftstoffen und eine verbesserte Schiffsarchitektur gehören beispielsweise dazu.
Die aktuellen Weltbank-Richtlinien 2007/2008 regeln unter anderem die Grenzwerte für Emissionen, Lärm und Wasserverschmutzung beim Einsatz von Dieselmotoren in der stationären Stromerzeugung, also in Kraftwerken. Die Richtlinien haben zwar nicht den Status von Gesetzen, gelten aber als Basis für alle Projekte, die von der Weltbank oder von den mit ihr verbundenen Banken finanziert werden. Damit wird gewährleistet, dass nur Projekte gefördert und finanziert werden, die ökologisch unbedenklich sind und eine sinnvolle Verstärkung der Infrastruktur in Entwicklungs- und Schwellenländern darstellen. Hinzu kommen in vielen Fällen lokale legislative Vorgaben. MAN Diesel & Turbo erfüllt oder unterbietet selbstverständlich alle relevanten Regelungen.